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Jägervereinigung Frankenberg e.V.

Nachdem Bayern vergangenen Freitag eine Ausgangsbeschränkung bekanntgegeben hat, verkündete Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntag eine bundesweite Beschränkung der Kontakte und weitere Maßnahmen gegen das Corona-Virus.

Der Freistaat Sachsen hat weitergehend per Allgemeinverfügung eine „Ausgangssperre“ verhängt, wonach das Verlassen des Hauses ohne triftigen Grund bis einschließlich des 5. Aprils untersagt wird. Auf Anfrage beim sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz und Landwirtschaft, betonte man jedoch, dass die Jagd ein „triftiger Grund“ im Sinne der Allgemeinverfügung sei und alleine oder in Begleitung von Lebenspartnern/ Angehörigen des eigenen Hausstandes weiter ausgeübt werden dürfe. Zudem seien die erforderlichen Aktivitäten zur Beprobung von Fall- und Unfallwild zugelassen.

Eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums Baden-Württemberg, erklärte gegenüber der Redaktion von Jagderleben.de, dass Jäger ausdrücklich zu den systemrelevanten Personen gehören und dies insbesondere mit Blick auf die Seuchenprävention zu betonen sei.

Der Landesjagdverband Baden-Württemberg gab in einem Rundschreiben seinen Jägern die Empfehlung, aktuell bei Wildunfällen nur tätig zu werden, wenn die Polizei dazu auffordert. Weiterhin weist der Verband daraufhin, dass die Anlieferung von Wild an Metzgereien sowie die Direktvermarktung weiterhin möglich ist. Dabei sei allerdings die Abstandsregelung zu beachten.

Bei der Begutachtung von Wildschäden durch einen Wildschadensschätzer, können Landwirt und Jäger durch die, mit der Kontaktsperre vorgegebene, Begrenzung auf maximal zwei Personen, momentan jedoch nicht gleichzeitig anwesend sein, weshalb man sich in diesem Punkte verständigen solle. Zudem seien Einzeltätigkeiten wie Salzlecken aufstellen oder die Hundeausbildung weiterhin möglich.

Quelle: Jagderleben.de

 

Der Landesjagdverband Hessen teilte in seinem gestrigen Newsletter mit, dass aus eigenem Interesse und zum Schutz von Menschen, die der Risikogruppe angehören, der Kontakt außerhalb des eigenen Haushalts auf ein nötiges Minimum reduziert werden soll.

Wie bereits in der letzten Wochen mitgeteilt dürfen Vereinsversammlungen, Jägerstammtische nicht mehr stattfinden. Hinzugekommen sind auch Treffen in der Jagdhütte. Bleiben Sie wenn möglich zu Hause oder begeben Sie sich nur einzeln zur Jagd ins Revier. Sollte ein Zusammentreffen von mehreren Personen wie z.B. nach einem Wildunfall nicht vermeidbar sein, achten Sie auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen, reichen Sie sich nicht die Hände und halten Sie sich an die Husten- und Niesetikette, sowie Hygieneregeln.

Die Ausübung der Einzeljagd bleibt möglich. Bitte denken Sie daran, dass auch Gemeinschaftsansitze ab 4 Jagdscheininhabern bereits eine Gesellschaftsjagd nach §18 HJagdG darstellen.

Weiterhin gilt: andere Tätigkeiten wie Revierarbeiten, die Rettung von Jungwild nach Beginn der Mähsasaison und die Feldhasentaxation dürfen nur allein oder mit maximal einer weiteren Person des eigenen Haushalts durchgeführt werden.

Wir bitten daher alles zu vermeiden, was gegen den Aufruf der Landesregierung verstoßen könnte.

Wie können Sie helfen? Unterstützen Sie ältere oder vorerkrankte Jagdkameraden zum Beispiel damit, dass Sie für sie einkaufen gehen, damit diese so wenig wie möglich das Haus verlassen müssen.