Der Landesjagdverband Hessen übersendete mit seinem neuesten Newsletter folgende Nachricht:
Liebe Jägerinnen und Jäger,
auf Anfrage bei den Unteren Jagdbehörden wurde uns mitgeteilt, dass in einigen Behörden die Abfragen beim Landesamt für Verfassungsschutz bereits auf den Weg gebracht worden sind.
LJV-Geschäftsführer Alexander Michel:
"Sofern Ihr Jagdschein am 31.03.2020 abläuft, sollten Sie unbedingt SOFORT die Jagdscheinverlängerung beantragen. Bitte stimmen Sie sich vorab mit Ihrer zuständigen Unteren Jagdbehörde ab, ob Sie den Antrag ggf. auch schriftlich oder per E-Mail einreichen können oder ob eine Antragsstellung vor Ort bei der Behörde notwendig ist. Denken Sie bitte auch daran, sich den Empfang des Antrags bestätigen zu lassen.
Die Behörden dürfen die Anträge nicht ablehnen, sofern alle formalen Voraussetzungen (z. B. die Vorlage des Versicherungsnachweises) erbracht sind.
Bitte belassen Sie Ihren Jagdschein nicht bei der Jagdbehörde, da Sie diesen zur Jagdausübung oder z. B. auch zum Schießstandbesuch stets mitführen müssen.
Sollte es dennoch zu Problemen bei der Antragsstellung kommen, setzen wir uns weiterhin gerne für Sie ein."
Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter Pressesprecher
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