foto1
foto1
foto1
foto1
foto1

Jägervereinigung Frankenberg e.V.

Das Datum für die Informationsveranstaltung Ausbildungsjahr 2024/2025 im Wildparkhaus des Wildparks Frankenberg wird im Laufe des ersten Halbjahres bekannt gegeben. 

 

Das Wildparkhaus erreicht man über die Otto-Stoelcker-Straße von Frankenberg Richtung Schreufa, Abzweig Wildparkweg. Autos parken bitte auf dem Parkstreifen der Otto-Stoelcker-Straße.

 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Figge, Tel. 0172 566 2469 gern zur Verfügung.

DJV und BJV rufen zur Teilnahme an der Sozialwahl 2023 auf!     

Unterlagen zur Sozialwahl werden verschickt. Sozialwahl findet nur alle sechs Jahre statt. Teilnahme für alle Wahlberechtigten ist besonders wichtig!

 

Der Deutsche Jagdverband (DJV und der Bayerische Jagdverband (BJV) rufen zur Wahl der Jägerliste bei der Sozialwahl 2023 auf. Bis zum 31. Mai 2023 finden bei allen Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung – und damit auch bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) - die Sozialwahlen statt. DJV und BJV appellieren an alle Wahlberechtigten, sich zu beteiligen und im Mai die Liste "Jäger" zu wählen. Damit werden die Rechte von Jägerinnen und Jägern gestärkt – und zwar für sechs Jahre.

 

In einem Video, das demnächst auf den Internetseiten www.jagdverband.de/sozialwahl-2023 und www.jagd-bayern.de/sozialwahl-2023 veröffentlicht wird, erläutern die Spitzenkandidaten die wichtigsten Forderungen und rufen zur Teilnahme an der Wahl auf. Die Jagdverbände setzen sich mit ihrer gemeinsamen Liste ein für einen transparenten, objektiven und gerechten Beitragsmaßstab, insbesondere einen geringeren Grundbeitrag, für bessere Präventionsleistungen, speziell für Inhaber von Jagdrevieren, für eine bessere Versicherung für Nachsuchenführer und für mehr Transparenz bei der Verwendung der Beiträge und dem Unfallgeschehen ein.

Die Verbände kritisieren das komplizierte Teilnahmeverfahren. Zunächst muss ein Fragebogen ausgefüllt werden, um überhaupt die Wahlunterlagen zu erhalten. Wahlberechtigt sind die Inhaber von Jagdrevieren – sofern im Revier oder in einem landwirtschaftlichen Betrieb keine Angestellten beschäftigt werden – außerdem deren Mitpächter und Ehepartner. Mitpächter müssen eine Kopie des Fragebogens ausfüllen.

Informationen zu einem neuen  Ausbildungskurs für unsere jagdlichen Begleiter auf vier Pfoten werden demnächst veröffentlicht. Nähre Informationen und Termine finden Sie dann hier

!!!ACHTUNG!!!

 

Umweltchemikalie PFC in Wildschweinlebern nachgewiesen

Umweltministerium empfiehlt Verzicht auf Verzehr von Wildschweinleber


„Aktuelle Untersuchungen des Hessischen Landeslabors (LHL) haben Per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) in Lebern von Wildschweinen nachgewiesen. Diese gelangen üblicherweise nicht in den Handel, sondern werden privat im Haushalt der Jägerinnen und Jäger verzehrt. Aufgrund der Befunde, empfehlen wir derzeit auf den Verzehr von Wildschweinleber zu verzichten. Diese Ergebnisse sind bedauerlich, aber leider auch nicht überraschend. Wir hatten bereits im vergangenen Jahr das Thema PFC auf die Tagesordnung der Umweltministerkonferenz gesetzt. Gemeinsam mit den anderen Ländern haben wir die EU aufgefordert, die gesamte Stoffgruppe der PFC in allen Anwendungsbereichen konsequent zu beschränken. Die aktuellen Untersuchungen des LHL zeigen, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht“, sagte Umweltministerin Priska Hinz in Wiesbaden.


Bislang wurden sieben Wildschweinleberproben aus verschiedenen hessischen Landkreisen untersucht. In allen untersuchten Leberproben wurden PFC nachgewiesen. Hinsichtlich dieser Befunde kann ein gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher durch den Verzehr von Wildschweinlebern nicht ausgeschlossen werden. Auch in anderen Bundesländern wurden ähnliche Befunde festgestellt. „Das LHL wird nun weitere Untersuchungen vornehmen, damit wir die Belastungssituation insgesamt besser einschätzen können“, erklärte Hinz.


Die Abkürzung PFC steht für per- und polyfluorierte Chemikalien. Sie werden auch als PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) bezeichnet. PFC sind künstlich hergestellte Substanzen, die aufgrund ihrer vielfältigen Eigenschaften in der Industrie sowie in privaten Haushalten zum Einsatz kommen, wie zum Beispiel bei Beschichtungen von Regenjacken. Gerade bei der Herstellung, dem Gebrauch und der Entsorgung von Verbraucherprodukten werden PFC auch in die Umwelt abgegeben. Weil sie extrem stabil sind, können sie in der Umwelt nicht oder nur unvollständig abgebaut werden und sind mittlerweile überall nachweisbar – auch in den hessischen Wäldern. Sie werden hier leider auch von Tieren mit der Nahrung aufgenommen.

 

Hintergrundinformationen zu PFC/PFAS bei Wildschweinen:

 

Welche Ergebnisse sind von hessischen Untersuchungen bisher bekannt?

 

Im Rahmen eines hessischen Wildschwein-Monitorings in den Jahren 2007 bis 2009 hat der LHL insgesamt 506 Proben Wildschweinmuskelfleisch und 529 Proben Wildschweinlebern auf das Vorkommen von PFAS bzw. PFC untersucht. Im Muskelfleisch wurden PFOA-Gehalte bis zu 7,4 µg/kg und PFOS-Gehalte bis zu 28,6 µg/kg festgestellt. In den Wildschweinleberproben wurden PFOA-Gehalte bis 45 µg/kg und PFOS-Gehalte bis 1.780 µg/kg nachgewiesen. Es war erkennbar, dass in den meisten Lebern deutlich erhöhte Werte vorliegen. Die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (tolerable daily intake = TDI) basierend auf Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) lag zu diesem Zeitpunkt deutlich höher. Für PFOA bei 1,5 µg pro Kilogramm Körpergewicht und Tag und für PFOS bei 0,15 µg pro Kilogramm Körpergewicht und Tag.

Im September 2020 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Stellungnahme zur Neubewertung der gesundheitlichen Risiken durch PFAS in Lebensmitteln veröffentlicht, in der neben PFOA und PFOS zusätzlich Perfluornonansäure (PFNA) und Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) in die Expositionsschätzung und die gesundheitliche Bewertung einbezogen wurden.

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2020.6223

 

Als tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (tolerable weekly intake = TWI) wurde ein Wert von 4,4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Woche für die Summe von PFOA, PFOS, PFNA und PFHxS abgeleitet. Somit liegt die tolerierbare Aufnahmemenge nun um ein Vielfaches niedriger als noch z.B. im Jahr 2009.

Aufgrund der bekannten Belastungssituation von Wildschweinen mit PFC in Verbindung mit der Absenkung des tolerierbaren Aufnahmewertes (TWI), hat der LHL seit September 2020 erneut Wildschweinproben angefordert und untersucht, um ein mögliches gesundheitliches Risiko für den Verbraucher durch den Verzehr abschätzen zu können.

Die Ergebnisse waren deutlich erhöht, so dass im Interesse eines vorbeugenden Verbraucherschutzes zur Reduzierung der persönlichen PFC- bzw. PFAS-Aufnahme vom Verzehr dieser Wildschweinlebern abgeraten werden muss.  

 

 

 

Wie sieht die Situation in den anderen Bundesländern aus?

 

Eine Nachfrage in Baden-Württemberg hat ergeben, dass dort ähnliche Befunde festgestellt wurden. Dies führte dazu, dass alle Wildschweinlebern aus dem aktuellen Untersuchungsprojekt des CVUA Freiburg, unabhängig von ihrer Herkunft, aufgrund der PFC-Belastung als „nicht verkehrsfähig“ beurteilt wurden. Dort wurde seit Oktober 2019 vom Verzehr von Wildschweineinnereien abgeraten, aber der Verzehr von Wildschweinfleisch wird hinsichtlich der PFC-Belastung eher als unbedenklich eingestuft:

https://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=3&Thema_ID=5&ID=3061&lang=DE&Pdf=No.

In Bayern hat der Bayrische Jagdverband im Februar 2020 aufgrund einer Empfehlung des LGL (https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/kontaminanten/pfas/ue_2010_pft_lebensmittel_wild_sonstigesbayern.htm)

eine ähnliche Verzehrswarnung veröffentlicht:

https://www.bjv-ffb.de/chemie

 

 

Wie werden PFC/PFAS im Körper aufgenommen und angereichert?

PFC liegen im menschlichen und tierischen Organismus überwiegend proteingebunden vor und reichern sich bevorzugt in proteinreichen Geweben wie Innereien (v.a. Leber) an. Tierische Lebensmittel (insbesondere Innereien und aquatische Produkte) können daher in der Regel stärker belastet als Wasser und Pflanzen sein. PFC können aber auch in Wasser, Obst und Getreide in geringeren Konzentrationen nachweisbar sein. Daher soll jetzt auch die Belastung der Futtermittel bundesweit untersucht werden. Eine neu gegründete Bund-Länder-Arbeitsgruppe tagt in dieser Woche zu diesem Thema.

 

Warum besteht beim Verzehr ein gesundheitliches Risiko?

Toxikologische Studien der EFSA ergeben deutliche Hinweise auf eine negative Beeinflussung des Leberstoffwechsels (erhöhte Leberwerte) und neurotoxische Effekte. Da die Substanzen auch über die Muttermilch weitergegeben werden, konnte in einer Studie nachgewiesen werden, dass sie bei Kleinkindern eine reduzierte Antikörperantwort bei Impfungen bewirken. Aufgrund dieser Befunde hat die EFSA den TWI im September 2020 drastisch abgesenkt, wodurch die umweltbedingte Belastung der Wildschweinlebern jetzt dazu führt, dass diese Empfehlung im Interesse des vorbeugenden Verbraucherschutzes ausgesprochen werden muss.

 

Wie gelangen die PFC/PFAS-Kontaminationen in die Umwelt?

Grundsätzlich werden PFC über verschiedene Pfade in die Umwelt eingetragen. Durch die Abluft von Industriebetrieben können PFC in umliegende Böden und Gewässer eingelagert werden. Mögliche Quellen: Papierhersteller, Anlagen zur Beschichtung und Oberflächenveredelung, Ersatzbrennstoff-, Rückstands- und Klärschlammverbrennungsanlagen sowie Anlagen zur (Zwischen-)Lagerung und Behandlung (Brechen) von PFC-haltigen mineralischen Abfällen. Es gibt zudem PFC-haltige Löschschäume bei Feuerwehren, in Sprinkleranlagen, auf Löschübungs- und Brandplätzen sowie in Löschmittel-Lageranlagen.

PFAS/PFC können auch an Partikel anhaften und so über weite Strecken in der Luft bis in entlegene Gebiete transportiert werden. Über Regen und Schnee gelangen PFC aus der Luft wiederum in Böden und Oberflächengewässer. PFC gelangen auch über das Abwasser in Kläranlagen und so in die Oberflächengewässer. Für perfluorierte Verbindungen sind keine biologischen Abbauvorgänge bekannt; polyfluorierte Verbindungen können in der Umwelt nur bis zu ihrem perfluorierten Rest abgebaut werden. Einmal freigesetzt, werden sie für bis zu 1.000 Jahre in der Umwelt verbleiben. Umweltbundesamt 2020: Schwerpunkt 1-2020: PFAS. Gekommen, um zu bleiben. https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/schwerpunkt-1-2020-pfas-gekommen-um-zubleiben  )

 

Wie sieht die PFC/PFAS- Belastung bei anderen Wildtieren aus?

Im Gegensatz zu Wildschweinen, die Allesfresser sind (omnivore Ernährungsweise) und Nahrung häufig aus dem Boden aufnehmen, handelt es sich bei den anderen Wildsäugetieren, die bejagt werden (Rotwild, Damwild, Rehwild, Feldhase) um reine Pflanzenfresser (herbivore Ernährungsweise). Die nachfolgend in der Tabelle dargestellten Daten des LGL Bayern für Proben von Wild außer Wildschwein bestätigen, dass Wildsäugetiere, die sich ausschließlich von Pflanzen ernähren, weniger PFC im Körper anreichern als die omnivoren Wildschweine. (https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/kontaminanten/pfas/ue_2010_pft_lebensmittel_wild_sonstigesbayern.htm).

Es ist daher zu erwarten, dass der LHL bei den seit Januar 2021 beauftragten Untersuchungen anderer Wildarten zu ähnlichen Ergebnissen kommen wird.

 

Wie ist mit der Leber zu verfahren, nachdem ein Wildschwein erlegt worden ist?

Die Wildschweininnereien sollten unschädlich beseitigt werden (z.B. geruchsdicht verpackt über die Restmülltonne oder die Müllverbrennung, größere Mengen über die Tierkörperbeseitigung der SecAnim GmbH). Sie dürfen keinesfalls in der Natur belassen werden oder zur Bestückung eines Luderplatzes verwendet werden, um eine weitere Anreicherung der Rückstände in der Umwelt und in der Nahrungskette zu verhindern.

Liebe Mitglieder der Jägervereinigung Frankenberg,

heute eine Nachricht aus dem Bereich der Jagdhunde. Zum zweiten Mal in Folge fällt der überregionale Jagdhundetag an der Landesjagdschule Dornsberg (Baden-Württemberg) der Pandemie zum Opfer. Junge Jäger und solche die es werden wollen, konnten sich dort informieren. Welcher Hund passt zu mir und meinen jagdlichen Möglichkeiten? Klein oder groß, Bracke oder Vorstehhund? Fragen über Fragen. Der Online-Jagdhundetag, ein Gemeinschaftsprojekt des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg e.V., des Deutschen Jagdverbandes e.V. und des Jagdgebrauchshundverbandes e.V., führt nun durch die Vielfalt der Rassen und ihre Einsatzbereiche.

 

Termin: Freitag, 30.04.2021 | 18.00 – 21.00 Uhr

Moderation: Karl Walch, Präsident des Jagdgebrauchshundverbandes

 

Zur Anmeldung (GotoWebinar) Webinar Link

Liebe Jägerinnen, liebe Jäger,

 

der DJV und die Landesjagdverbände rufen alle Revierpächterinnen und Revierpächter auf, sich mit ihrem Wissen und ihren Revierkenntnissen an der "Flächendeckenden Erfassung" (FE) im Rahmen des Wildtierinformationssystem der Länder Deutschlands (kurz WILD), zu beteiligen. Diesmal sind auch alle Hochwildreviere gefragt, denn bei der kommenden Erfassung geht es neben dem klassischen Niederwild auch um das Vorkommen unserer Schalenwildarten. Ihre Revierbeobachtungen liefern eine wichtige Grundlage für Entscheidungen in Wissenschaft und Politik

Die regelmäßig stattfindenden Erfassungen sind ein elementarer Grundpfeiler des WILD-Monitoringprogramms, das nicht nur wertvolle wildbiologische Erkenntnisse zum Vorkommen und zur Verbreitung von Wildtieren, Wildkrankheiten und Neozoen liefert, sondern auch eine wichtige Säule der Öffentlichkeitsarbeit darstellt.

Alle Informationen zur Flächendeckenden Erfassung 2021 <https://ljv-hessen.de/wildtiererfassung/flaechendeckende-erfassung/>

 

 

Machen Sie mit bei der Flächendeckenden Erfassung! Den Bogen zur "Flächendeckenden Erfassung" finden Sie ebenfalls unter dem oben genannten Link. Das Formular können Sie einfach am Computer ausfüllen und dem LJV Hessen bitte bis zum 1. Juli 2021 per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!> senden.

 

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!

Liebe Mitglieder wir informieren darüber, dass der Ihnen bekannte Vordruck zur Beantragung des Jagdscheines bzw. zur Verlängerung derzeit nicht über die Homepage des Landkreises zur Verfügung steht.

Bitte verwenden Sie den Antrag im Anhang dieser Veröffentlichung.

 

Für Samstag, 17. Oktober 2020 sind noch Zeitfenster zur Erlangung des Schießnachweises für Drückjagden frei.

 

Aufgrund der noch anhaltenden Corona Pandemie Lage kann nur nach Voranmeldung in einem bestimmten Zeitfenster geschossen werden, um den Kontakt zwischen den Schützen zu minimieren. Die Terminvergabe für die Nachweise erfolgt durch den Schießstandwart. Kontakt: Marco Homrighausen, Tel.: 0172/45 68 207

 

Je nach Bedarf steht der 24. Oktober 2020 zusätzlich zur Verfügung.

 

Der Schießbetrieb ist in folgendem Umfang, unter Einhaltung dieses Hygienekonzeptes, gestattet. Ein Aushang am Schießstand ist erfolgt.

  1. Die Ausübung erfolgt kontaktfrei.
  2. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen ist gewährleistet.
  3. Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, wird durchgeführt .
  4. Die Gemeinschaftsräume, mit Ausnahme der Toiletten, bleiben geschlossen.
  5. Gruppenbildungen und Warteschlangen haben zu unterbleiben.
  6. Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Institutes dürfen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.
  7. Getränke und Speisen werden nicht ausgegeben.
  8. Im Schießstand ist Maskenpflicht! 

 

 

 

Nachdem Bayern vergangenen Freitag eine Ausgangsbeschränkung bekanntgegeben hat, verkündete Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntag eine bundesweite Beschränkung der Kontakte und weitere Maßnahmen gegen das Corona-Virus.

Der Freistaat Sachsen hat weitergehend per Allgemeinverfügung eine „Ausgangssperre“ verhängt, wonach das Verlassen des Hauses ohne triftigen Grund bis einschließlich des 5. Aprils untersagt wird. Auf Anfrage beim sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz und Landwirtschaft, betonte man jedoch, dass die Jagd ein „triftiger Grund“ im Sinne der Allgemeinverfügung sei und alleine oder in Begleitung von Lebenspartnern/ Angehörigen des eigenen Hausstandes weiter ausgeübt werden dürfe. Zudem seien die erforderlichen Aktivitäten zur Beprobung von Fall- und Unfallwild zugelassen.

Eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums Baden-Württemberg, erklärte gegenüber der Redaktion von Jagderleben.de, dass Jäger ausdrücklich zu den systemrelevanten Personen gehören und dies insbesondere mit Blick auf die Seuchenprävention zu betonen sei.

Der Landesjagdverband Baden-Württemberg gab in einem Rundschreiben seinen Jägern die Empfehlung, aktuell bei Wildunfällen nur tätig zu werden, wenn die Polizei dazu auffordert. Weiterhin weist der Verband daraufhin, dass die Anlieferung von Wild an Metzgereien sowie die Direktvermarktung weiterhin möglich ist. Dabei sei allerdings die Abstandsregelung zu beachten.

Bei der Begutachtung von Wildschäden durch einen Wildschadensschätzer, können Landwirt und Jäger durch die, mit der Kontaktsperre vorgegebene, Begrenzung auf maximal zwei Personen, momentan jedoch nicht gleichzeitig anwesend sein, weshalb man sich in diesem Punkte verständigen solle. Zudem seien Einzeltätigkeiten wie Salzlecken aufstellen oder die Hundeausbildung weiterhin möglich.

Quelle: Jagderleben.de

 

Der Landesjagdverband Hessen teilte in seinem gestrigen Newsletter mit, dass aus eigenem Interesse und zum Schutz von Menschen, die der Risikogruppe angehören, der Kontakt außerhalb des eigenen Haushalts auf ein nötiges Minimum reduziert werden soll.

Wie bereits in der letzten Wochen mitgeteilt dürfen Vereinsversammlungen, Jägerstammtische nicht mehr stattfinden. Hinzugekommen sind auch Treffen in der Jagdhütte. Bleiben Sie wenn möglich zu Hause oder begeben Sie sich nur einzeln zur Jagd ins Revier. Sollte ein Zusammentreffen von mehreren Personen wie z.B. nach einem Wildunfall nicht vermeidbar sein, achten Sie auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen, reichen Sie sich nicht die Hände und halten Sie sich an die Husten- und Niesetikette, sowie Hygieneregeln.

Die Ausübung der Einzeljagd bleibt möglich. Bitte denken Sie daran, dass auch Gemeinschaftsansitze ab 4 Jagdscheininhabern bereits eine Gesellschaftsjagd nach §18 HJagdG darstellen.

Weiterhin gilt: andere Tätigkeiten wie Revierarbeiten, die Rettung von Jungwild nach Beginn der Mähsasaison und die Feldhasentaxation dürfen nur allein oder mit maximal einer weiteren Person des eigenen Haushalts durchgeführt werden.

Wir bitten daher alles zu vermeiden, was gegen den Aufruf der Landesregierung verstoßen könnte.

Wie können Sie helfen? Unterstützen Sie ältere oder vorerkrankte Jagdkameraden zum Beispiel damit, dass Sie für sie einkaufen gehen, damit diese so wenig wie möglich das Haus verlassen müssen.

Sehr geehrte Mitglieder der Jägervereinigung Frankenberg,

im vergangenen Jahr hatten wir unsere geplanten Seminare vorgestellt. Wir möchten hiermit nochmal an die beiden Seminare erinnern.

 

Wildschaden

Auch in diesem Jahr treten wieder in erheblichem Umfang Schwarzwildschäden im Grünland auf. Um eine friedliche Abwicklung der Schäden zu gewährleisten, bieten wir gemeinsam mit dem Bauernverband Ende März einen Lehrgang an, bei dem die rechtlichen Grundlagen dargestellt werden und Wildschadensschätzungen theoretisch und praktisch durchgeführt werden. Weiterhin sollen Praktiker Tipps und Tricks der Wildschadensbeseitigung geben. 

Naturschutz

Die Blühflächenprojekte im ganzen Land sind in aller Munde. Mit den Hegegemeinschaften wurde vereinbart, dass die Jäger sich den Streuobstbäumen widmen sollten. Hier kommt uns unsere Flächenpräsenz und unsere Ortskenntnis entgegen. Die Streuobstbäume sind landschaftsprägend, haben ein großes Blühpotential, bieten Sekundärlebensräume und liefern im Herbst noch Früchte, was jagdlich interessant ist. Ohne Pflege ist leider ein ständiger Schwund zu verzeichnen. Im Februar möchten wir einen Lehrgang mit Gärtnermeister Martin Hecker durchführen, der sich mit dem Baumschnitt dieser Bäume beschäftigt. 

 

Die Mindestteilnehmeranzahl für die Seminare liegt bei jeweils 20 Personen. Es sind noch wenige Plätze frei! Bitte kontaktieren Sie uns unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 01522/2956181 oder 0172/4568207. Auch gerne per WhatsApp, sollten wir den Anruf mal nicht entgegen nehmen können, rufen wir zurück.

Kosten Lehrgänge: Mitglieder 5,-- Euro; Nichtmitglieder 25,-- Euro

 

Der Terminplan befindet sich noch in Abstimmung mit den einzelnen Gremien und wird wie gewohnt mit der Einladung zur Hegeschau versendet.

In diesem Jahr kommt der Nikolaus am 08.12.2019 zur Kleudelburg. Treffpunkt ist um 16.00 Uhr am Wegekreuz, etwa 500 Meter unterhalb der Kleudelburg.

Von hier aus wandern die Familien mit Kindern zum Forsthaus. Zum Einbruch der Dunkelheit, etwa gegen 17.00 Uhr, wird der Nikolaus mit einer Kutsche anreisen.

Alle Kinder erhalten eine kleine Aufmerksamkeit vom Nikolaus. Gegen 18.30 Uhr wandern alle wieder zurück zum Treffpunkt.

Für das leibliche Wohl sorgt das Team der Jägervereinigung Frankenberg.

 

Um den Ablauf und die Präsente besser planen zu können, bitten wir um Anmeldung bis zum 01.12.2019.

Per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Per Telefon: 0172/45 68 20 7 oder 01522/29 56 18 1

 

Am 09. Dezember beschloss der Kreistag den Hebesatz der Jagdsteuer zu halbieren. Hintergrund ist das die Afrikanische Schweinepest mittlerweile in Grenznähe zwischen Deutschland und Polen ausgebrochen ist. Näheres im Bericht der HNA vom 11. Dezember: Landkreis verabschiedet Senkung der Jagdsteuer

 

 

 

 

Afrikanische Schweinepest – Vorsicht bei Jagdreisen

 

Flyer des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

 

Hier klicken

 

Informationen des Umweltministerium Hessen und BMEL  zum Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im Bundesland Brandenburg.