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Jägervereinigung Frankenberg e.V.



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Für Samstag, 17. Oktober 2020 sind noch Zeitfenster zur Erlangung des Schießnachweises für Drückjagden frei.

 

Aufgrund der noch anhaltenden Corona Pandemie Lage kann nur nach Voranmeldung in einem bestimmten Zeitfenster geschossen werden, um den Kontakt zwischen den Schützen zu minimieren. Die Terminvergabe für die Nachweise erfolgt durch den Schießstandwart. Kontakt: Marco Homrighausen, Tel.: 0172/45 68 207

 

Je nach Bedarf steht der 24. Oktober 2020 zusätzlich zur Verfügung.

 

Der Schießbetrieb ist in folgendem Umfang, unter Einhaltung dieses Hygienekonzeptes, gestattet. Ein Aushang am Schießstand ist erfolgt.

  1. Die Ausübung erfolgt kontaktfrei.
  2. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen ist gewährleistet.
  3. Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, wird durchgeführt .
  4. Die Gemeinschaftsräume, mit Ausnahme der Toiletten, bleiben geschlossen.
  5. Gruppenbildungen und Warteschlangen haben zu unterbleiben.
  6. Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Institutes dürfen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.
  7. Getränke und Speisen werden nicht ausgegeben.
  8. Im Schießstand ist Maskenpflicht! 

 

 

 

Nachdem Bayern vergangenen Freitag eine Ausgangsbeschränkung bekanntgegeben hat, verkündete Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntag eine bundesweite Beschränkung der Kontakte und weitere Maßnahmen gegen das Corona-Virus.

Der Freistaat Sachsen hat weitergehend per Allgemeinverfügung eine „Ausgangssperre“ verhängt, wonach das Verlassen des Hauses ohne triftigen Grund bis einschließlich des 5. Aprils untersagt wird. Auf Anfrage beim sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz und Landwirtschaft, betonte man jedoch, dass die Jagd ein „triftiger Grund“ im Sinne der Allgemeinverfügung sei und alleine oder in Begleitung von Lebenspartnern/ Angehörigen des eigenen Hausstandes weiter ausgeübt werden dürfe. Zudem seien die erforderlichen Aktivitäten zur Beprobung von Fall- und Unfallwild zugelassen.

Eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums Baden-Württemberg, erklärte gegenüber der Redaktion von Jagderleben.de, dass Jäger ausdrücklich zu den systemrelevanten Personen gehören und dies insbesondere mit Blick auf die Seuchenprävention zu betonen sei.

Der Landesjagdverband Baden-Württemberg gab in einem Rundschreiben seinen Jägern die Empfehlung, aktuell bei Wildunfällen nur tätig zu werden, wenn die Polizei dazu auffordert. Weiterhin weist der Verband daraufhin, dass die Anlieferung von Wild an Metzgereien sowie die Direktvermarktung weiterhin möglich ist. Dabei sei allerdings die Abstandsregelung zu beachten.

Bei der Begutachtung von Wildschäden durch einen Wildschadensschätzer, können Landwirt und Jäger durch die, mit der Kontaktsperre vorgegebene, Begrenzung auf maximal zwei Personen, momentan jedoch nicht gleichzeitig anwesend sein, weshalb man sich in diesem Punkte verständigen solle. Zudem seien Einzeltätigkeiten wie Salzlecken aufstellen oder die Hundeausbildung weiterhin möglich.

Quelle: Jagderleben.de

 

Der Landesjagdverband Hessen teilte in seinem gestrigen Newsletter mit, dass aus eigenem Interesse und zum Schutz von Menschen, die der Risikogruppe angehören, der Kontakt außerhalb des eigenen Haushalts auf ein nötiges Minimum reduziert werden soll.

Wie bereits in der letzten Wochen mitgeteilt dürfen Vereinsversammlungen, Jägerstammtische nicht mehr stattfinden. Hinzugekommen sind auch Treffen in der Jagdhütte. Bleiben Sie wenn möglich zu Hause oder begeben Sie sich nur einzeln zur Jagd ins Revier. Sollte ein Zusammentreffen von mehreren Personen wie z.B. nach einem Wildunfall nicht vermeidbar sein, achten Sie auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen, reichen Sie sich nicht die Hände und halten Sie sich an die Husten- und Niesetikette, sowie Hygieneregeln.

Die Ausübung der Einzeljagd bleibt möglich. Bitte denken Sie daran, dass auch Gemeinschaftsansitze ab 4 Jagdscheininhabern bereits eine Gesellschaftsjagd nach §18 HJagdG darstellen.

Weiterhin gilt: andere Tätigkeiten wie Revierarbeiten, die Rettung von Jungwild nach Beginn der Mähsasaison und die Feldhasentaxation dürfen nur allein oder mit maximal einer weiteren Person des eigenen Haushalts durchgeführt werden.

Wir bitten daher alles zu vermeiden, was gegen den Aufruf der Landesregierung verstoßen könnte.

Wie können Sie helfen? Unterstützen Sie ältere oder vorerkrankte Jagdkameraden zum Beispiel damit, dass Sie für sie einkaufen gehen, damit diese so wenig wie möglich das Haus verlassen müssen.

Sehr geehrte Mitglieder der Jägervereinigung Frankenberg,

im vergangenen Jahr hatten wir unsere geplanten Seminare vorgestellt. Wir möchten hiermit nochmal an die beiden Seminare erinnern.

 

Wildschaden

Auch in diesem Jahr treten wieder in erheblichem Umfang Schwarzwildschäden im Grünland auf. Um eine friedliche Abwicklung der Schäden zu gewährleisten, bieten wir gemeinsam mit dem Bauernverband Ende März einen Lehrgang an, bei dem die rechtlichen Grundlagen dargestellt werden und Wildschadensschätzungen theoretisch und praktisch durchgeführt werden. Weiterhin sollen Praktiker Tipps und Tricks der Wildschadensbeseitigung geben. 

Naturschutz

Die Blühflächenprojekte im ganzen Land sind in aller Munde. Mit den Hegegemeinschaften wurde vereinbart, dass die Jäger sich den Streuobstbäumen widmen sollten. Hier kommt uns unsere Flächenpräsenz und unsere Ortskenntnis entgegen. Die Streuobstbäume sind landschaftsprägend, haben ein großes Blühpotential, bieten Sekundärlebensräume und liefern im Herbst noch Früchte, was jagdlich interessant ist. Ohne Pflege ist leider ein ständiger Schwund zu verzeichnen. Im Februar möchten wir einen Lehrgang mit Gärtnermeister Martin Hecker durchführen, der sich mit dem Baumschnitt dieser Bäume beschäftigt. 

 

Die Mindestteilnehmeranzahl für die Seminare liegt bei jeweils 20 Personen. Es sind noch wenige Plätze frei! Bitte kontaktieren Sie uns unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 01522/2956181 oder 0172/4568207. Auch gerne per WhatsApp, sollten wir den Anruf mal nicht entgegen nehmen können, rufen wir zurück.

Kosten Lehrgänge: Mitglieder 5,-- Euro; Nichtmitglieder 25,-- Euro

 

Der Terminplan befindet sich noch in Abstimmung mit den einzelnen Gremien und wird wie gewohnt mit der Einladung zur Hegeschau versendet.

 

Am 09. Dezember beschloss der Kreistag den Hebesatz der Jagdsteuer zu halbieren. Hintergrund ist das die Afrikanische Schweinepest mittlerweile in Grenznähe zwischen Deutschland und Polen ausgebrochen ist. Näheres im Bericht der HNA vom 11. Dezember: Landkreis verabschiedet Senkung der Jagdsteuer