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Jägervereinigung Frankenberg e.V.



Fragen und Antworten zur ASP

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Lust auf Jagdhornblasen??

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Rollende Waldschule

Die „Rollende Waldschule“ der Jägervereinigung Frankenberg e.V.

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Natur des Jahres 2019

Alle „Jahreswesen“ auf einen Blick Wer ist es geworden und wer hat es sich ausgedacht?

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Frankenberg. Bisher jedes Jahr führten die Jäger der Hegegemeinschaft Frankenberg eine Naturschutzmaßnahme durch. 2013 gab es auf Anregung von Naturschutzobmann der Hegegemeinschaft, Reinhard Brandl, erstmals eine gemeinsame Aktion mit dem NABU/Naturschutzjugend Frankenberg unter Frank Seumer. So auch wieder am Samstag an der "Hainer Hart" in der Gemarkung Röddenau. Dort halfen die Jäger bei der NABU-Aktion beim Pflanzen von zehn hochstämmigen Obstbäumen und der Pflege dort bereits exitierender Apfelbäume. Diese gemeinsamen Naturschutzeinsätze sollen auch in den nächsten Jahren fortgesetzt werden.

Zahlreiche Kinder und Jugendliche aus Frankenberger NABU-Gruppen erschienen am Samstagnachmittag zu dem gemeinsamen Arbeitseinsatz bei Röddenau. Die Jäger der Hegegemeinschaft wurden tatkräftig unterstützt von Jungjägern, die erst kürzlich ihre Jägerprüfung bestanden hatten. Wie Frank Seumer vom NABU-Frankenberg erklärte, sollen die neuen zehn Obstbäume rund 150 bereits seit 1995 im Biotopverbund Röddenauer Hutung gepflanzte Bäume ergänzen. Diese wurden gegen Verbiss geschützt. Außerhalb der Umzäunung weideten Rinder das Gras ab. Erste Apfelbäume dieser Streuobstfläche tragen bereits. Die geernteten Äpfel wurden zum Teil vermostet und zum anderen Teil an NABU-Mitglieder und Helfer als Tafelobst verschenkt. Wichtig sei die nachhaltige Pflege des Streuobstbestandes. Nach dem gemeinsamen Naturschutzeinsatz von Jägern und NABU-Mitgliedern stärkten sich alle bei schönstem Sonnenschein mit Kuchen und Säften.

Reinhard Brandl, der bei dem Arbeiteinsatz am Samstagnachmittag für die Jäger die Leitung als Obmann für Naturschutz in der Hegegemeinschaft Frankenberg übernommen hatte, ist Pächter des Revieres Schreufa Nord. Seit Jahren setzt er sich auch in seinem Revier intensiv für die Natur ein. Sein Einsatz für die Natur wurde am 17. Mai 2014 mit der Überreichung des Staatsehrenpreises des Landes Hessen im Rahmen des Hessischen Landesjägertages mit Landestrophäenschau in Kiedrich im Rheingau gewürdigt (Wir berichteten).

Streuobstwiesen sind ökologisch wertvoll
Streuobstwiesen gelten als traditionalle Art des Obstanbaus mit hochstämmigen Sorten. Sie sind gebietsweise landschaftsprägend und die Imkerei spielt bei der Bestäubung der Blüten eine wichtige Rolle. Zwischen 2000 und 5000 Tierarten sollen in Streuobstflächen beheimatet sein oder dort ihre Nahrung finden. Die meisten davon sind Insektenarten. Auch viele Vogelarten sind in älteren Streuobstflächen anzutreffen, wo Arten wie Gartenrotschwanz, Stieglitz oder auch Wiedehopfe und Steinkäuze brüten können. Gerhard Kalden

 

 

 

Text: Erich Reitz

Frankenberger Bläser veranstalten Hubertusmesse im Passauer Dom

Bekannt ist die Stephanskirche in Passau eher durch die größte Orgel mit 17974 Pfeifen und den dort dargebotenen Orgelkonzerten. Deshalb war die Aufführung der Hubertusmesse, arrangiert von Reinhold Stief durch die Parforcehornbläser der Jägervereinigung Frankenberg, ein besonderes Ereignis. Selbst für die 19 Bläserinnen und Bläser aus der Frankenberger Heimat war es eine große Überraschung, dass man in einer so bekannten, prachtvollen  Barockkirche die Möglichkeit geboten bekommt, dort zu musizieren. Intensive Übungsstunden mit den Chorleitern Gerd Lohmann und Alexander Finger brachten die Bläser der in ES gestimmten Jagdhörner auf einen hohen Leistungsstand und so startete die Gruppe mit Angehörigen und einem treuen Fanklub mit dem Bus in Richtung der Bayerischen Drei-Flüsse-Stadt Passau. Schon die Besichtigung des Domes während der sehr kurzweiligen und informativen Stadtführung mit dem anschließenden Besuch des Orgelkonzertes erweckten in den hessischen Touristen großartige Eindrücke von dem reich mit Fresken, Bildhauereien und Stuckver-zierungen versehenen Bau- werk. Das Konzert der Orgel erstaunte alle Zuhörer von dem filigranen Glockenspiel und den Sopranpfeifen bis hin zu den wuchtigen Bässen der größten Pfeifen. Gespannt waren die Parforcehornspieler deshalb auf die Probe am Samstagabend in diesem riesigen Gotteshaus. Schon nach den ersten Klängen der Hörner wurde die wunderbare Akustik deutlich und weckte die gespannte Erwartung auf den kommenden Gottesdienst. Alle mitgereisten Gäste staunten am Abend über die wunderschönen Bilder, die man bei der Dämmerung auf die Altstadt Passaus von der Terrasse  der Feste Oberhaus, hoch über der Donau gelegen, auf die Bischofsstadt hat. Dort thront der prächtige Dom hell beleuchtet in frisch renoviertem Glanz strahlend weiß inmitten eng aneinander gedrängter Häuser wie ein Fels auf der Halbinsel zwischen Inn und Donau. Schon zeitig am Sonntagmorgen versammelten sich Bläser und Gäste auf dem Domplatz und wurden erfreut durch den Besuch zahlreicher Freunde von Seekirchen, der Frankenberger Partnerstadt und ehemaligen Mitgliedern der Gruppe aus dem Allgäu. Erwartungsvoller Besuch der örtlichen Jägerschaft und auch von Bayerischen Bläsergruppen war aus der Umgebung herbeigeeilt und füllten über 1200 Sitzplätze des Kirchenraumes. Mit großem Glockengeläut zogen die Frankenberger Bläser in die Kirche ein und nahmen Aufstellung am Altar. Mit dem ersten Vortragsstück dem „Introitus“ entwickelt sich ein wunderschöner Klang, der mit perfekten Harmonien, das riesige Kirchenschiff ausfüllte. Alle Stücke wie „ Kyrie, Gloria und Choral“ fügten sich in die katholische Liturgie ein und ersetzten problemlos das ansonsten übliche Orgelspiel. Nach der Predigt erklangen die mit Soli beginnenden Töne des „Sanctus“. Die große Glocke des Domes untermalte das Hochgebet und wurde anschließend durch die Parforcehörner interpretiert. Besonders bei den ruhigen und samtweichen Tönen des „Agnus Dei“ konnten die Frankenberger Bläser die großartige Akustik ausnutzen und bei der Verteilung der Kommunion riefen die Hörner  „Zum Großen Abendmahle“. Das über alle christlichen Konfessionen hinweg bekannte Lied „Großer Gott, wir loben Dich“, das zum Abschluss mit dem Gesang der Kirchenbesucher vorgetragen wurde, löste die Anspannung dieser Messe und wurde durch den anhaltenden Applaus der Zuhörer belohnt. Deshalb war der Auszugsmarsch „Sortie de Messe“ ein viel umjubelter Abschluss in der Kirche. Viele Besucher hatten sich vor dem Dom versammelt, um die Bläser mit Applaus nochmals zu belohnen. Dankbar brachten diese dann noch einige flotte Zugaben zu Gehör, die diese gelungene Veranstaltung bei strahlendem Sonnenschein abrundeten. Bei der anschließenden Schiffsrundfahrt auf der Donau bedankten sich die Bläserinnen und Bläser bei den Chorleitern und Organisatoren der Reise. Alle Teilnehmer freuen sich nun auf den kommenden Sonntag, an dem das Bläserchor auch für die heimischen Freunde der Jagdmusik die gleiche Hubertusmesse in der katholischen Kirche in Frankenberg (Eder) darbieten wollen. Weitere Informationen und Bilder finden Sie unter:  http://www.bläsergruppe-frankenberg.de

Text: Gerhard Kalden

Prüfung für Jagdhunde war erfolgreich

Battenberg. Jagd ist so alt wie die Menschheit. Heute sind Jagdhunde dabei wichtige Helfer. Dazu müssen sie allerdings umfassend als Jagdgebrauchshunde ausgebildet worden sein. Wie, das schreibt der Gesetzgeber auch für Hessen penibel im Paragraf 28 des Hessischen Jagdgesetzes vor. Am 4.Oktober bestanden nach mehrwöchigem Training unter Leitung von Wolfgang Hormel, Obmann für die Hundeausbildung in der Jägervereinigung Frankenberg, vier Hunde erfolgreich die Brauchbarkeitsprüfung.
Drei Prüfer schreibt das Gesetz vor. Dies waren Heinz Mütze aus Geismar, Manfred Arnold aus Allendorf-Eder und Wolfgang Hormel aus Battenberg. Angetreten zur Prüfung waren die Hundeführer Dieter Scheuch aus Haine mit seinem Gordon Setter, Volker Debes aus Rodenbach mit seinem Weimaraner Vorstehhund, Reinhold Werner aus Engelsbach mit seinem Deutschen Wachtelhund und Bernd Koch aus Schreufa mit seinem Deutschen Jagdterrier. Während der Prüfung im Revier hatten die Hunde folgende Module zu bestehen: "Allgemeiner Gehorsam und Schussfestigkeit im Feld", "Wasserarbeit", "Schleppen" und "Schweiß, Leinenführigkeit und Standruhe". Die Zeugnisausgabe, Nachbesprechung und ein gemütliches Beisammensein fanden um 13 Uhr im Hotel "Sassor" in Battenberg-Dodenau statt.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bei jeder Such-, Drück- und Treibjagd, bei Jagd auf Wasserwild sowie bei jeder Nachsuche brauchbare Jagdhunde einzusetzen sind. Als brauchbar gilt nur ein Hund, der eine Brauchbarkeitsprüfung bestanden hat. Die Jagd nur mit brauchbaren Hunden auszuüben, ist stets ein Maßstab für Waid- und Tierschutzgerechtigkeit. Rasches Auffinden eines erlegten Stück Wildes als Lebensmittel, damit es genusstauglich bleibt, hat eine hohen Stellenwert. Dazu ist ein brauchbarer Jagdhund unerlässlich.

 

Ein Jäger bei der Ausbildung seines Hundes, eines Weimaraner Vorstehhundes, während des Lehrganges zur Jagdgebrauchshundeprüfung.

Foto: G. Kalden

 

 

 

 

 

 

 

 

Wolfgang Hormel leitet seit vielen Jahren in der Jägervereinigung Frankenberg Hundelehrgänge mit dem Ziel brauchbarer Jagdhunde.

Foto: G. Kalden

Gemeinsame Pressemeldung

„Völlig inakzeptabel“

Zentralausschuss Jagd lehnt Entwurf des Landesjagdgesetzes in NRW ab

 

(Berlin, 25. September 2014) Mit dem geplanten „ökologischen“ Jagdgesetz will Minister Remmel in Nordrhein-Westfalen unter anderem den Katalog der jagdbaren Arten massiv einschränken, die flächendeckende Bejagung aushebeln, Bau- und Fangjagd verbieten, die tierschutzgerechte Jagdhundeausbildung unmöglich machen und den Abschuss verwilderter Katzen verbieten. Die Folgen für die Kulturlandschaft wären fatal, so das Urteil des Zentralausschusses Jagd (ZAJ), der sich unter dem Dach des Aktionsbündnisses Forum Natur (AFN) mit jagdlichen Fragen beschäftigt. „Wer aus Klientelpolitik die flächendeckende Bejagung opfern will, sollte auch über die Folgen informieren“, sagte Phillipp zu Guttenberg, der im AFN die Interessen von sechs Millionen Landnutzern vertritt. „Das ist völlig inakzeptabel.“

„Bei allem Respekt vor der Gewissensfreiheit und -entscheidung des Einzelnen, die Jagd aus ethischen Gründen abzulehnen: Die Ausweitung der Gewissensfreiheit auf juristische Personen wäre gleichbedeutend mit großflächigen Jagdverbotszonen. Dies ist ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Eigentumsrechte Dritter, der fatale volkswirtschaftliche Folgen nach sich ziehen kann, etwa ausufernde Wildschäden auf angrenzenden Flächen und Seuchenzüge in großem Stil“, so Guttenberg. Wer verantwortet, dass Wildschweine bei einer jährlichen Vermehrungsrate von bis zu 300 Prozent nur beschränkt oder gar nicht bejagt werden, nimmt billigend in Kauf, dass bei Ausbruch der Schweinepest tausende Wildschweine sterben können. Schlimmer wiegt jedoch, dass dann auch Hausschweine zu Tausenden durch Massenkeulungen vorsorglich getötet werden müssen. „Für eine Partei, die sich den Tierschutz auf die Fahnen geschrieben hat, ist das ein Armutszeugnis. Einen absoluten Schutz vor Seuchen bietet die Jagd zwar nicht, aber sie kann das Risiko minimieren. Was spricht dagegen, das natürliche Wildfleisch jagdlich zu nutzen, anstatt Tiere elendig an Seuchen sterben zu lassen“, so Hartwig Fischer, Präsident des Deutschen Jagdverbandes (DJV).

Der ZAJ kritisiert, dass das bewährte Prinzip der Hegepflicht durch die Herabsetzung der Mindestpachtdauer torpediert wird. Nur wer langfristig Verantwortung für ein Revier übernehmen kann, ist auch bereit, in die Biotopgestaltung zu investieren und damit aktiven Artenschutz zu betreiben. Offenlandarten unterliegen verschiedenen Einflussfaktoren: Witterung, Lebensraum und Räubern. „Das Wetter können wir nicht ändern, aber Lebensräume verbessern und Fressfeinde reduzieren“, so Fischer. Einschränkungen der Bau- und Fangjagd sind nach Auffassung des ZAJ kontraproduktiv für den Artenschutz, da insbesondere Raubsäuger Gelege und Jungvögel bedrohter Vogelarten fressen. Verwilderte Katzen sind eine gesellschaftliche Herausforderung, die sich mit einem Abschussverbot nicht lösen lässt: Eine der rund zwei Millionen verwilderten Katzen in Deutschland kann in der Brut- und Setzzeit bis zu 1.000 Tiere erbeuten. Neben einer bundesweiten Kastrations- und Registrierungspflicht in Siedlungen muss der Abschuss verwilderter Katzen in Wald und Feld weiterhin möglich sein, fordert der ZAJ.

Der ZAJ wird sich dafür einsetzen, dass das Thema alternative Jagdmunition bundesweit einheitlich geregelt wird. „Es ist für uns völlig unverständlich, dass nach den Beschlüssen der Agrarministerkonferenzen einige Länder an dieser Frage vorpreschen. Der vom Bund eingeschlagene, wissensbasierte Weg muss konsequent zu Ende gegangen werden“, so Fischer. Es hat sich in Studien des Bundeslandwirtschaftsministeriums gezeigt, dass sowohl bleifreie als auch bleihaltige Munition am Markt ist, die nicht tierschutzgerecht tötet. Daher müssen diese Erkenntnisse im Bundesjagdgesetz umgesetzt werden. Tierschutz ist nicht teilbar und hört nicht an Ländergrenzen auf: Tierversuche mit Munition in freier Wildbahn lehnt der ZAJ entschieden ab. An den hohen ethischen Ansprüchen der Jägerschaft an die Munition sollte sich auch Minister Remmel messen lassen.

Wer eine tierschutzgerechtere Jagd fordert, muss auch die bereits tierschutzgerechte Jagdhundeausbildung weiterhin ermöglichen. Diese Ausbildungsform ist derzeit alternativlos. Es bleibt laut Guttenberg und Fischer das Fazit: Der Entwurf des Landesjagdgesetzes in NRW ist ein Schlag ins Gesicht der Grundeigentümer und Jäger und bedeutet eine weitere Zersplitterung des Jagdrechts in Deutschland. Jede Beschneidung, etwa im Katalog der jagdbaren Arten, ist eine Beschneidung des Eigentums- und Handlungsfreiheitsrechts. Jagdrecht ist ein Nutzungs- aber insbesondere auch ein Schutzrecht: Seltene Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, profitieren von der Hegeverpflichtung, die für Jäger gilt, ja sogar gesetzlich verankert ist.

 

Pressekontakt:
Aktionsbündnis Forum Natur
Henrike Müller
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030/ 280 988-77
Zentrale: 030/ 318 072-05
Fax: 030/ 318072-42
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Deutscher Jagdverband e.V.
Torsten Reinwald
Pressesprecher
Friedrichstraße 185/186
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Tel.: 030 2091394-23
Fax: 030 2091394-25
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